Beitragsordnung

esCor – AWO Begleitdienste in Abschiedszeiten e.V.

Die Mitgliederversammlung hat in der Sitzung am 19. April 2005 für die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen folgende Beitragsordnung festgelegt:

  1. Beginn der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht beginnt mit der Mitgliedschaft bei esCor e.V. und gilt für mindestens ein Jahr.

  1. Ende der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht endet frühestens nach einem Jahr. Danach gilt die Kündigung der Mitgliedschaft vier Wochen zum Ende eines Kalenderjahres.

Bei Tod eines Mitglieds erlischt die Beitragspflicht mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, in dem der Tod eingetreten ist.

  1. Beitragsfestsetzung

Die Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

  1. Höhe des Mindestbeitrages
natürliche Personen 20,00 € /p.a.
Juristische Personen und Firmen 60,00 € /p.a.
Einrichtungen 95,00 € /p.a.
Institutionen 95,00 € /p.a.
AWO Gliederungen

(Bundesverband, Landesverbände, Bezirksverbände, Kreisverbände und Ortsvereine)

40,00 € /p.a.
  1. Fälligkeit der Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie werden jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres fällig und sind bis zum 15. Februar eines jeden Jahres zu zahlen.

Die Mitglieder, die im Laufe des ersten Kalenderhalbjahres aufgenommen werden, haben den Jahresbeitrag zu entrichten. Erfolgt die Aufnahme zu einem Zeitpunkt im zweiten Kalenderhalbjahr kann ein Halbjahresbeitrag geleistet werden.

Die Beitragsbescheide werden bis zum 30.01. des Folgejahres zugestellt.

  1. Einzugsermächtigung

Aus Rationalisierungsgründen ist jedes Mitglied aufgefordert, esCor e.V. eine Ermächtigung zum Einzug des jährlichen Beitrages zu erteilen.

Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, so hat es das Mitglied nicht zu vertreten, wenn die Abbuchung des Beitrages von seinem Konto erst nach dem Fälligkeitstermin erfolgt.

  1. Inkrafttreten

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16. Februar 2006

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Letzte Änderung: 14.01.2008 11:47